Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Unser Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Visual Arts Krüger & Seher GbR (nachfolgend LFP Medienshop genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt LFP Medienshop nicht an, es sei denn, LFP Medienshop hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei LFP Medienshop aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail oder Fax, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail oder Fax (Versandbestätigung) bestätigen.
§ 3 Widerrufsrecht
Gewerbliche Käufer haben kein Widerrufsrecht.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Sollten Lieferanten von LFP Medienshop trotz vertraglicher Verpflichtung LFP Medienshop nicht mit der bestellten Ware beliefern, ist LFP Medienshop zum Rücktritt berechtigt. Bei diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird sofort erstattet.
Innerhalb von Deutschland berechnen wir bei Lieferungen bis 31kg 8,90 € Versandkosten, bei Lieferungen mit einer Paketlänge über 2 Meter berechnen wir 19,90 € . Bei Speditionslieferungen über 31kg bis zu 800kg innerhalb Deutschlands berechnen wir 49,90 €. Auslandslieferungen nur auf Anfrage.
Erhaltene Ware ist innerhalb von 3 Werktagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Später entfällt der Anspruch auf Nachlieferung.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
LFP Medienshop versendet gegen Vorkasse. In Einzelfällen behält LFP Medienshop sich Lieferung gegen Rechnung oder Nachnahme vor. Lieferschein und Rechnungen sind in der Regel außen am Paket angebracht. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von LFP Medienshop anerkannt werden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware bleibt diese Eigentum der LFP Medienshop GbR.
§ 8 Mängelhaftung
Technische Auskünfte in Bezug auf Art und Verarbeitung der von LFP Medienshop gelieferten Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Muster / Abbildungen sind unverbindlich. Rohstoffe unterliegen immer Schwankungen und fallen nicht immer gleichmäßig aus, minimale Abweichungen in Ausführung und Dimension sind daher zulässig.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
Unsere Produkte können auf Grund unterschiedlicher Harmonisierung mit Farben und Tinten, sowie verschiedener Verarbeitungstechniken unter Umständen nur eine eingeschränkte Haltbarkeit der Beschichtung und eine eingeschränkte Lichtbeständigkeit aufweisen. Es kann außerdem eine Inkompatibilität mit den vom Käufer verwendeten Tinten und Farben auftreten.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. LFP Medienshop haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet LFP Medienshop nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von LFP Medienshop ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern LFP Medienshop fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an LFP Medienshop zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei LFP Medienshop ein, ist LFP Medienshop berechtigt, Ersatz für die zuerst gelieferte Ware zu verlangen.
Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Allershausen, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Visual Arts Krüger & Seher GbR
1. Allgemeines
1.1 Bestellungen der Visual Arts Krüger & Seher GbR (nachfolgend: „VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP“) gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Einkaufsbedingungen. Dies gilt auch, wenn im Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.
1.2 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Einkaufsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen erkennt VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP nicht an, soweit schriftlich nicht anders vereinbart. Entgegenstehenden Bedingungen des Lieferanten gelten auch dann nicht, wenn VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP diesen nicht ausdrücklich widersprochen oder Lieferungen und Leistungen (nachfolgend: „Lieferungen“) vorbehaltlos angenommen hat. Werden für einen bestimmten Einzelauftrag von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten diese Einkaufsbedingungen nachrangig und ergänzend.
2. Vertragsschluss, Rücktritt
2.1 Wird der Bestellung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Werktagen ab Datum der Bestellung schriftlich widersprochen, so gilt sie als angenommen, wenn die Bestellung im Rahmen einer bereits bestehenden Vertragsbeziehung erfolgt und VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP den Lieferanten in der jeweiligen Bestellung hierauf hinweist.
2.2 Enthält die Auftragsbestätigung des Lieferanten Abweichungen, Erweiterungen oder Beschränkungen von der Bestellung, hat der Lieferant diese als solche besonders hervorzuheben. Solche Abweichungen, Erweiterungen oder Beschränkungen werden erst durch eine schriftliche Gegenbestätigung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP verbindlich.
2.3 Soweit der Lieferant der VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ein Angebot vorlegt, Entwürfe fertigt oder Proben herstellt, erfolgt dies für VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP kostenfrei, soweit schriftlich nicht anders vereinbart. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP kann das Angebot des Lieferanten innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums kann der Lieferant sein Angebot nicht widerrufen.
2.4 VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist nach Vertragsschluss jederzeit berechtigt, die Vorgaben für Konstruktion und Ausführung zu ändern, soweit dies für den Lieferanten zumutbar ist.
2.5 VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist unbeschadet anderweitiger Rücktrittsrechte berechtigt, ersatzlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, (A) wenn der Lieferant ohne rechtfertigenden Grund fälligen wesentlichen Verpflichtungen gegenüber VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP nicht nachkommt, (B) wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, (C) oder im Falle einer wesentlichen Verschlechterung des Vermögens des Lieferanten, wenn der Anspruch von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP hierdurch gefährdet wird.
3. Preise, Zahlungen und Rechnungen
3.1 Die vereinbarten Preise sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, Nettofestpreise frei Lieferstelle. Sie schließen sämtliche Aufwendungen und Nebenkosten im Zusammenhang mit den vom Lieferanten zu erbringenden Lieferungen ein, insbesondere auch Verpackung, Transport, Entladung, Versicherung und Exportfreimachung. Wirksam sind ausschließlich schriftlich getroffene Vereinbarungen.
3.2 Ist ausdrücklich ein Preis „ab Werk“ schriftlich vereinbart worden,übernimmt VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP nur die günstigsten Frachtkosten, es sei denn, VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP hat dem Lieferanten eine bestimmte Versandart vorgeschrieben.
3.3 Die Zahlungen von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP erfolgen innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlungsfrist beginnt, soweit die Lieferung vollständig erbracht bzw. bei Lieferungen, die einer Abnahme bedürften, nicht vor der schriftlichen Abnahme durch VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP, und eine ordnungsgemäße Rechnung bei VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP eingegangen ist. Die Vollständigkeit der Lieferung umfasst auch, soweit vom Lieferanten geschuldet, die Übergabe von Dokumentation oder Prüfzeugnissen/Leistungsnachweise.
3.4 Jede Rechnung muss die Auftragsnummer, die Bestellnummer, je Einzelposition die Artikelnummern von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP, ggf. Projektnummer und die Steuernummer des Lieferanten enthalten. Die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen. Rechnungen sind am Tage des Versands per Post bei VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP einzureichen. Sie dürfen nicht der Sendung beigefügt werden.
3.5 VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist zur Zahlung per Überweisung berechtigt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Vornahme der Leistungshandlung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP an.
3.6 Zahlungen von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP begründen weder eine Abnahme der Lieferung noch die Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß noch eine Anerkennung der Abrechnung. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung ist VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung entschädigungslos zurückzuhalten.
3.7 Die Abtretung der Forderungen des Lieferanten gegen VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist ausgeschlossen.
4. Fristen und Lieferverzögerungen
4.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferungen sind verbindlich. Die Einhaltung der vereinbarten Fristen ist eine wesentliche Pflicht des Lieferanten. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, hat der Lieferant VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP sofort unaufgefordert unter Angabe von Grund und voraussichtlicher Dauer der Verzögerung schriftlich zu benachrichtigen; die Ansprüche von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP aufgrund der Lieferverzögerung bleiben hiervon unberührt. Die Lieferung vor der vereinbarten Zeit ist nur nach vorheriger Zustimmung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP gestattet.
4.2 Im Falle des Lieferverzugs stehen VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP die gesetzlichen Rechte zu. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist insbesondere berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Kommt der Lieferant in Lieferverzug, kann VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP, eine Vertragsstrafe verlangen in Höhe von 1 % vom Wert der jeweils nicht erbrachten Leistung pro begonnener Kalenderwoche, in der der jeweilige Termin nicht eingehalten wird, maximal jedoch in Höhe von 5 % vom Wert der jeweils nicht bzw. mangelhaft erbrachten Leistung. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP kann die Vertragsstrafe ohne ausdrücklichen Vorbehalt bei der Annahme der Lieferung bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung geltend machen. Die Geltendmachung eines über die verwirkte Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzes bleibt VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP vorbehalten. Etwaig gezahlte Vertragsstrafen sind jedoch anzurechnen.
Desweiteren ist die VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP berechtigt Waren aus Lieferverzögerungen ,welche nicht schriftlich mitgeteilt wurden ,anderweitig als Ersatzlieferung bei dritten Lieferanten zu beziehen. Sollte der Einkaufspreis der Ersatzlieferung über den ursprünglich schriftlich vereinbarten Einkaufspreis liegen, werden die Differenzkosten ( Einkaufspreis der Ersatzlieferung abzüglich ursprünglicher Einkaufspreis ) per Rechnung an den Lieferanten gestellt der in Lieferverzug kam .(Kompensationsgeschäft ).
4.4 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Lieferanten nur zu, soweit ein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5. Lieferung, Versand, Ausführung
5.1 Der Lieferant ist zu einem schriftlichen Hinweis gegenüber VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP verpflichtet, wenn die Ware nicht uneingeschränkt für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist oder wenn für den Umgang hiermit besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn hiermit Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiken verbunden sein können.
5.2 Der Lieferant hat auf Änderungen, die er an der Ware vorgenommen hat, vor der Lieferung hinzuweisen. Gleiches gilt, wenn der Lieferant die Ware oder Teile davon bei einem Dritten bezieht und der Dritte – für den Lieferanten erkennbar – Änderungen vornimmt. Beabsichtigt der Lieferant die Einstellung der Produktion oder Belieferung, hat er VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP dies ebenfalls anzuzeigen.
5.3 Versandvorschriften von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP, soweit vorhanden, sind einzuhalten. In Versandanzeigen, Frachtbriefen und Paketabschnitten müssen Bestellnummern, Datum der Bestellung unter Angabe von Brutto- und Nettogewicht jedes einzelnen Versandstückes aufgeführt werden und, sofern in der Bestellung gefordert, der Warenempfänger angegeben werden. Die Lieferscheine und die Sendung selbst müssen diese Angaben ebenfalls enthalten. Bei der Anlieferung von Teilen müssen die einzelnen Sorten getrennt verpackt und deutlich mit der zugehörigen Teile-Nummer gekennzeichnet werden. Schäden durch unsachgemäße Verpackung gehen zu Lasten des Lieferanten.
5.5 Soweit der Lieferant oder einer seiner Unterauftragnehmer in Erfüllung der Bestellung Arbeiten auf dem Werksgelände von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ausführt, ist die Betriebsordnung einzuhalten. Die für das Betreten und Verlassen der Produktionsräume/Lagerräume bestehenden Vorschriften sind einzuhalten.
6. Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsrechte
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, schuldet VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP eine Abnahme nur bei werkvertraglichen Lieferungen. Die Abnahme kann VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP bis zu 6 Wochen nach Anzeige der Fertigstellung des Auftrages durch den Lieferanten erklären. Zur Abnahme einzelner Teile des Auftrages ist VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP nicht verpflichtet.
6.2 VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist berechtigt, die Abnahme einer mangelhaften Lieferung zu verweigern. Im Übrigen richten sich die Pflichten von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP bei der Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.3 Mit Lieferung wird die Ware Eigentum von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP. Wenn ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Lieferanten vereinbart wird, hat dieser zunächst die Wirkung eines einfachen Eigentumsvorbehalts; VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist jedoch ungeachtet des Eigentumsvorbehalts berechtigt, die Ware jederzeit im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zu verwenden, zu verarbeiten und/oder zu veräußern sowie das Eigentum an der Ware auf Dritte zu übertragen, auch wenn dies den Untergang des Eigentumsvorbehalts zur Folge hat.
7. Qualitätssicherung
7.1 Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen und sonstige Vorgaben von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP hat der Lieferant eigenständig im Rahmen seiner allgemeinen und besonderen Sach- und Fachkunde auf etwaige Fehler oder Widersprüche zu überprüfen. Über etwaige Bedenken ist VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP unverzüglich schriftlich zu unterrichten, so dass anschließend eine gemeinsame Klärung vorgenommen werden kann. Dasselbe gilt für fehlende technische Angaben.
7.2 Der Lieferant hat ein Qualitätssicherungssystem aufrechtzuerhalten, das den neuesten Standards der einschlägigen Zuliefer- / Druckdienstleisterbranche entspricht. Der Lieferant wird die Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Dokumentation eigenverantwortlich durchführen. Diese Dokumentation wird der Lieferant VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP auf Anforderung zur Verfügung stellen. Die Dokumentation ist vom Lieferanten gemäß den gesetzlichen Vorgaben, mindestens jedoch 10 Jahre, aufzubewahren. Soweit für Lieferungen individuelle Inspektionszertifikate geschuldet werden, wird der Lieferant diese mit der Lieferung übersenden. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist berechtigt, sich nach Absprache eines Termins mit dem Lieferanten von der Art der Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Prüfungen und Kontrollen an der Produktionsstätte des Lieferanten zu überzeugen, insbesondere vor Ort Abnahmen und Freigaben durchzuführen.
7.3 Die vollständige oder teilweise Untervergabe eines Auftrags durch den Lieferanten darf nur mit schriftlicher Zustimmung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP erfolgen, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung von Standardhandelsware oder Rohmaterialien handelt. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung davon abhängig zu machen, dass der Unterauftragnehmer gemäß Ziffer 7.2 verpflichtet wird. Teil-, Über oder Unterlieferungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP.
7.4 Vor Auslieferung führt der Lieferant eine sorgfältige Warenausgangskontrolle durch. Ware, welche diese Kontrolle nicht bestanden hat, darf nicht ausgeliefert werden. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP untersucht die Ware nach deren Anlieferung nur hinsichtlich ihres Typs (Identprüfung), der Menge sowie auf etwaige Transportschäden und offenkundige Mängel. Eine weitergehende Überprüfung obliegt uns nicht.
8. Sach- und Rechtsmängel
8.1 Lieferungen sind frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. Sie haben insbesondere dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, den gesetzlichen Erfordernissen des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit sowie den vereinbarten Eigenschaften, einschlägigen Normen und dem vereinbarten Verwendungszweck entsprechen und müssen für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein.
8.2 Im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels stehen VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP die gesetzlichen Mängelrechte und -ansprüche ungekürzt zu. In jedem Fall ist VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP berechtigt, vom Lieferanten nach Wahl von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP unverzüglich Mangelbeseitigung oder die Neulieferung mangelfreier Ware zu verlangen. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, hat der Lieferant zu tragen, hierzu zählen auch zusätzliche Kosten infolge einer Verbringung der Ware an einen anderen Ort. Das Recht von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP auf Schadensersatz, insbesondere das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich unberührt.
8.3 VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unbeschadet seiner Mängelhaftung die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP wird den Lieferanten in einem solchen Fall – soweit möglich und zumutbar – über die entsprechenden Mängel vorab unterrichten.
8.4 VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels berechtigt, pauschalierten Ersatz der durch die Reklamation entstehenden Aufwendungen in Höhe von EUR 60,00 je Reklamationsfall zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt unberührt. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht etwas anderes vereinbart oder gesetzlich eine längere Verjährungsfrist angeordnet ist, z.B. nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliches Recht eines Dritten), §§ 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerk; Sache, die für ein Bauwerk verwendet worden ist), 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk; Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür); §§ 438 Abs. 3, 634 a Abs. 3 BGB (Arglist), länger ist. Aufgrund Mangelbehebung neu gelieferte bzw. reparierte Ware unterliegt diesbezüglich einmalig einer neu beginnenden Verjährungsfrist von 24 Monaten, es sei denn, die Mangelbehebung erfolgt aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sollte die ursprünglich geltende, verbliebene Verjährungsfrist länger sein, gilt diese.
8.6 Eine von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte Mängelrüge hemmt die Verjährung, bis mit dem Lieferanten Einigkeit über die Beseitigung des Mangels und etwaiger Folgen besteht; die Hemmung endet jedoch 6 Monate nach endgültiger Ablehnung der Mängelrüge durch den Lieferanten. Die Verjährung von Mängelansprüchen tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein, in keinem Fall jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.
9. Schutzrechte
9.1 Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden und an der Ware keinerlei Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte (im Folgenden: „Schutzrechte“) Dritter bestehen, welche deren freie Verwendung durch VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP beeinträchtigen oder ausschließen können.
9.2 Wird VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP von einem Dritten wegen der Verletzung eines Schutzrechts in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, die Nutzbarkeit des von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP für ihren Kunden herzustellenden Produkts sicherzustellen, ggf. in der Weise, dass nach Wahl des Lieferanten die schutzrechtsverletzenden Teile abgeändert oder durch schutzrechtsfreie Teile ersetzt werden. Der Lieferant haftet für alle Schäden, insbesondere durch Ersatzansprüche von Kunden der VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP oder sonstigen Dritten, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung durch den vorgesehenen Einsatz der Ware entstehen.
9.3 Der Lieferant stellt VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP von allen etwaigen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Schutzrechtsverletzung frei, die gegenüber VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP geltend gemacht werden oder von denen VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ihrerseits Kunden freistellen muss. Der Lieferant ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP – irgendwelche Vereinbarungen wie etwa eine Vergleichsvereinbarung zu treffen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
9.4 VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP behält sich sämtliche Eigentums-, Gebrauchs-, Geschmacks-, Patent-, Marken-, Urheber-, Bildlizenz,- Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte vor, insbesondere an den von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, Bildmotivlizenzen, Designs, Design-Vorschlägen, Schablonen, Werkunterlagen, Formen, Copyrights, Know-how und Kalkulationen sowie an Software.
10. Produzentenhaftung, Versicherung
10.1 Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, hat er VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
10.2 Im Rahmen seiner Freistellungspflicht hat der Lieferant Aufwendungen zu erstatten, die sich aus und im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich einem von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP durchgeführten Rückruf, einer Feldaktion, einer Warnung oder einer sonstigen Information der Kunden ergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.3 Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet der sonstigen Ansprüche von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall zu unterhalten.
11. Beistellungen, Fertigungsmittel
11.1 Die von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP beigestellten Materialien und Produkte jeder Art (nachfolgend „Beistellungen“) bleiben Eigentum von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP. Eine Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten wird für VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP als Hersteller vorgenommen. Werden die Beistellungen mit anderen, VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Beistellungen (Einkaufspreis) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. der Vermischung.
11.2 Werkzeuge, Zeichnungen, Berechnungen, Muster, Modelle und sonstige Fertigungsmittel, welche VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP dem Lieferanten überlassen hat (nachfolgend „Fertigungsmittel“), bleiben das Eigentum der VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP, diese sind als solches zu kennzeichnen und separat aufzubewahren. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist berechtigt, den Bestand vor Ort zu besichtigen. Werden diese oder Teile hiervon nach vorheriger Zustimmung durch VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP an Dritte weitergegeben, ist dem Dritten das Eigentum von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP schriftlich anzuzeigen. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist unverzüglich zu unterrichten, wenn Zugriffsmaßnahmen Dritter (z.B. Pfändung) drohen und ihr sind sämtliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigt.
11.3 Der Lieferant ist verpflichtet, Beistellungen und Fertigungsmittel sowie sämtliche weiteren von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP erhaltenen vertraulichen Informationen und Unterlagen ausschließlich für die Herstellung der von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP bestellten Waren einzusetzen. Beistellungen und Fertigungsmittel werden unverzüglich nach deren Empfang vom Lieferanten auf Tauglichkeit überprüft. Der Lieferant hat etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten an den Fertigungsmitteln sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle sind VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP unverzüglich anzuzeigen.
11.4 Die Gefahr für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Beistellungen oder Fertigungsmitteln trägt der Lieferant. Der Lieferant ist verpflichtet, die vorbenannten Gegenstände zum Neuwert auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken wie Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Bruch- und sonstige Schäden zu versichern. Gleichzeitig ermächtigt VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP den Lieferanten schon jetzt, alle Entschädigungsansprüche aus diesen Versicherungen zu verfolgen. Sämtliche Fertigungsmittel sowie etwaige nicht für die Herstellung der von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP bestellten Waren eingesetzten Beistellungen sind VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP auf Verlangen, spätestens jedoch nach Beendigung der Lieferbeziehung oder des Vertrags unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist insoweit ausgeschlossen.
11.5 Werkzeuge, Zeichnungen, Berechnungen, Muster, Modelle und sonstige Mittel, die der Lieferant auf Kosten von VISUAL ARTS/ LFP MEDIENSHOP angefertigt oder angeschafft haben, gehen mit Herstellung bzw. Anschaffung in das Eigentum von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP über; der Lieferant besitzt diese für VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP. Der Lieferant hat VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP für diese Gegenstände einen Aufbewahrungsschein mit Foto auszuhändigen. Im Übrigen gelten Ziffer 11.2, 11.3 und 11.4 entsprechend.
12. Vertraulichkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
12.1 Der Lieferant ist verpflichtet, alle von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP in körperlicher oder elektronischer Form erhaltenen Zeichnungen, Modelle, Werknormen, Berechnungen und sonstige Unterlagen sowie Informationen vertraulich zu behandeln. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung der Lieferbeziehung bzw. des Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Zeichnungen, Modelle, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen bzw. die Informationen allgemein bekannt geworden sind. Leistungs- und Erfüllungsort ist die jeweils von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP angegebene Lieferanschrift.
12.2 Der allgemeine Geschäftssitz von VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP ist der ausschließliche Gerichtsstand. VISUAL ARTS / LFP MEDIENSHOP jedoch bleibt berechtigt, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Visual Arts Krüger & Seher GbR, Juni 2013